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GOVERNANCE & ZULASSUNG

Fit and Proper: Ein Führungsteam bauen, das den DACH-Lizenztest übersteht

22. April 20267 Min. Lesezeit Aegiron Capital Group
In diesem Artikel · 11 Abschnitte
  1. Was Aufseher tatsächlich prüfen
  2. Die Schweizer und österreichischen Varianten
  3. Die Aufstellung bewusst bauen
  4. Der deutsche Prozess, Schritt für Schritt
  5. Die zweite Ebene: Aufsichts- und Verwaltungsräte
  6. Typische Fehlermuster
  7. Drei Gründer-Archetypen, wie Aufseher sie sehen
  8. Wenn die Aufsicht zum Gespräch bittet
  9. Nach der Lizenz: Eignung endet nie
  10. Eine Vorbereitungssequenz
  11. Fazit

Jedes Lizenzprojekt im DACH-Raum verdichtet sich irgendwann auf eine einzige Frage, die kein Anwalt für Sie beantworten kann: Wer führt dieses Unternehmen? Die Fit-and-Proper-Prüfung der Geschäftsleitung ist der Ort, an dem Geschäftspläne auf Biografien treffen — und der Arbeitsstrang, den Gründer am beständigsten unterschätzen, weil er sich nicht mit besseren Dokumenten reparieren lässt. Nur mit besseren Menschen, früher.

Der deutsche Rahmen ist der Referenzfall. Für Institute unter dem KWG und Zahlungsunternehmen unter dem ZAG müssen künftige Geschäftsleiter ihre fachliche Eignung nachweisen — theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung, angemessen für Größe, Komplexität und Geschäftsmodell des Hauses — daneben persönliche Zuverlässigkeit und ausreichende Zeit für das Mandat. Die veröffentlichten BaFin-Hinweise machen die praktische Erwartung greifbar: Leitungserfahrung in einem vergleichbaren Geschäft, typischerweise belegt durch mehrere Jahre in wirklich verantwortlichen Positionen — nicht durch Titel allein. Und weil der deutsche Rahmen in der Regel mindestens zwei Geschäftsleiter verlangt — das Vier-Augen-Prinzip; nur bei Zahlungsinstituten geringer Größe lässt das ZAG einen genügen —, geht es in der Prüfung in Wahrheit um ein Teamprofil, nicht um einen einzelnen Lebenslauf.

Der Zuverlässigkeits-Ast reicht weiter, als Neulinge erwarten: Vorstrafen und aufsichtliche Sanktionen natürlich, aber auch Insolvenzen, Prozessmuster und die Ehrlichkeit der Angaben selbst. Der schnellste Weg, an der Zuverlässigkeit zu scheitern, ist nicht ein Makel in der Akte — Aufseher gehen professionell mit menschlichen Biografien um —, sondern eine Auslassung, die später auftaucht und einen handhabbaren Fakt in ein Glaubwürdigkeitsproblem verwandelt.

Was Aufseher tatsächlich prüfen

  • Passung zwischen Profil und Modell. Ein Payments-Veteran an der Spitze eines Kryptoverwahrers oder ein brillanter Ingenieur an der Spitze einer Kreditbank hört dieselbe Frage: Wo lebt die fehlende Kompetenz — in einem Co-Geschäftsleiter oder auf einer Folie?
  • Echte Entscheidungsgewalt. Aufseher testen, ob die nominierten Geschäftsleiter das Haus wirklich führen werden — oder ob die reale Kontrolle bei einem Gründer, einer Muttergesellschaft oder einer Schattenstruktur im Ausland sitzt. Mind and Management gehören dorthin, wo die Lizenz ist.
  • Zeit und Mandate. Akkumulierte Gremiensitze und Nebenverpflichtungen werden gezählt. Ein Geschäftsleiter, der geeignet, zuverlässig und nicht verfügbar ist, scheitert am Test in seiner praktischsten Dimension.
  • Das Gespräch. Die Aufsicht kann die vorgesehenen Geschäftsleiter zu einem Gespräch bitten; dann ist mit einer substanziellen Diskussion über Geschäftsmodell, Risikorahmen und regulatorisches Umfeld zu rechnen — geführt von Menschen, die die gesamte Akte gelesen haben.

Lizenzen werden Teams erteilt, nicht Foliensätzen. Die stärkste Regulierungsstrategie im DACH-Raum ist eine Führungsaufstellung, die dem Aufseher die Entscheidung leicht macht.

Die Schweizer und österreichischen Varianten

Die FINMA fasst dieselbe Substanz in ihre Gewähr-Doktrin — die Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit —, die über Geschäftsleiter hinaus auf qualifizierte Beteiligte und funktional auf die Organisation als Ganzes ausstrahlt. Die Schweizer Prüfung ist bekannt holistisch und bekannt unnachsichtig gegenüber früheren Verhaltensthemen — weltweit. Österreichs FMA wendet den EU-abgeleiteten Rahmen mit eigenen Akzenten an; ihre Nähe zu den Marktteilnehmern macht informelles Vorsondieren leichter und zugleich folgenreicher. Über alle drei Jurisdiktionen hinweg ist die Richtung identisch: Substanz vor Form, Teams vor Titeln, Offenlegung vor Hoffnung.

Die Aufstellung bewusst bauen

Für internationale Gründer hat sich das praktische Playbook angeglichen. Erstens: die Kompetenzmatrix mappen, die die Lizenz verlangt — Regulatorik, Risiko, Finanzen, Technologie und die spezifische Geschäftsdomäne — und ehrlich zu den Lücken im Gründungsteam sein. Zweitens: die komplementären Geschäftsleiter früh rekrutieren, Vergütung auf Executive-Niveau budgetieren und deren regulatorische Glaubwürdigkeit als Asset mit Marktpreis behandeln. Drittens: Kandidaten sauber vorbereiten — vollständige Offenlegungsakten, eingeübte, aber echte Beherrschung des Geschäftsplans und Klarheit über die tatsächlichen Entscheidungsrechte. Viertens: die Governance so designen, dass Autorität und Verantwortung deckungsgleich sind — Organigramme, die dem Gesellschaftervertrag widersprechen, werden gefunden, nicht übersehen.

Ein Muster verdient eine spezifische Warnung: der „gemietete Geschäftsleiter“ — ein erfahrener Name, engagiert für den Antrag, ohne echtes Mandat. Aufseher im DACH-Raum achten gezielt auf dieses Muster und reagieren schlecht darauf. Neben dem regulatorischen Risiko verfehlt es den strategischen Punkt: Ein wirklich bevollmächtigter, erfahrener lokaler Geschäftsleiter ist eine der wirkungsvollsten Personalentscheidungen eines Markteinsteigers — gerade weil er regulatorisches Kapital in kommerzielles Vertrauen konvertiert.

Der deutsche Prozess, Schritt für Schritt

Prozedural läuft die deutsche Prüfung über eine dokumentierte Anzeige: Für jeden künftigen Geschäftsleiter enthält der Antrag einen ausführlichen Lebenslauf im Aufsichtsformat, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Eigenerklärungen zu laufenden Verfahren, Insolvenzen und früheren Aufsichtskontakten — im In- und Ausland. Die Akte wird im Kontext des konkreten Instituts bewertet: Dieselbe Biografie kann für ein schlankes Zahlungsinstitut ausreichen und für eine Wertpapierfirma mit komplexem Handelsgeschäft nicht. Diese Kontextabhängigkeit ist der Grund, warum generische „Reicht dieser Lebenslauf?“-Fragen ohne den Geschäftsplan auf dem Tisch keine ehrliche Antwort haben.

Das Timing verzahnt sich mit dem Gesamtantrag auf planbare Weise. Geschäftsleiter-Wechsel mitten im Verfahren erzwingen neue Prüfschleifen; umgekehrt verschenkt, wer mit der Nominierung wartet, bis die Akte sonst vollständig ist, die Monate, in denen die Kandidatenvorbereitung parallel hätte laufen können. Das effiziente Muster nominiert früh, legt vollständig offen und behandelt Aufsichtsfragen zu Personen als normalen Teil des Dialogs statt als Krise.

Die Sprache verdient einen praktischen Satz: Teile des Dialogs mit der BaFin lassen sich auf Englisch führen, aber der deutsche Markt — Dokumente, Gespräche, laufende Aufsicht — belohnt Führungsteams, die auf Deutsch operieren können. Ein Team ohne jede Deutschfähigkeit ist nicht disqualifiziert, wählt aber bei jeder künftigen Interaktion den härteren Weg.

Die zweite Ebene: Aufsichts- und Verwaltungsräte

Die Fit-and-Proper-Logik endet nicht bei der Geschäftsführung. Mitglieder von Aufsichts- oder Verwaltungsorganen unterliegen eigenen Eignungsanforderungen — Zuverlässigkeit, ausreichende Zeit und kollektiv das Wissen, das Geschäft zu überwachen —, und aus dem europäischen Bankenrecht abgeleitete Mandatsgrenzen beschränken, wie viele Gremien eine Person tragen darf. Für Markteinsteiger, die eine deutsche Tochter strukturieren, ist das ein Design-Input, kein Nachgedanke: Ein aus Executives der Muttergesellschaft zusammengesetzter Aufsichtsrat kann an Unabhängigkeits- und Zeitarithmetik scheitern, während ein durchdacht besetztes Gremium lokale Glaubwürdigkeit stiftet, die sich in der ersten Partnerbank-Verhandlung bezahlt macht.

Typische Fehlermuster

  • Die späte Nominierung. Geschäftsleiter-Suchen, die nach dem Aktenentwurf starten, addieren Quartale auf den Zeitplan — der Markt für glaubwürdige Kandidaten bewegt sich langsamer als jeder andere Arbeitsstrang.
  • Der überladene Kandidat. Akkumulierte Mandate und Beratungsrollen, die im Lebenslauf beeindruckten, scheitern an der Zeitbudget-Arithmetik.
  • Die verschwiegene Fußnote. Ein altes Verfahren im Ausland, vom Aufseher entdeckt statt vom Kandidaten offengelegt, verwandelt einen neutralen Fakt in eine Zuverlässigkeitsfrage.
  • Die Papierrolle. Entscheidungsrechte, die bei der Muttergesellschaft leben, während die deutschen Geschäftsleiter den Titel halten — von der Aufsicht hinterfragt und fatal, wenn gefunden.
  • Das deckungsgleiche Paar. Zwei Geschäftsleiter mit identischen Profilen erfüllen das Vier-Augen-Prinzip formal und verfehlen es substanziell; Komplementarität ist der eigentliche Test.

Drei Gründer-Archetypen, wie Aufseher sie sehen

Der Ingenieur-Gründer kommt mit Produktgenie und Governance-Vakuum. Aufseher wollen das Genie nicht verdünnt sehen; sie wollen es gepaart — mit einem Co-Geschäftsleiter, dessen Akte Risiko, Compliance und regulierten Betrieb überzeugend abdeckt. Die gewinnende Konfiguration präsentiert die Paarung als Betriebsphilosophie, nicht als Zugeständnis: Technologieführung und Kontrollführung als Gleichrangige mit unterschiedlichen Mandaten.

Der Banker-Gründer trägt das umgekehrte Risikoprofil: eine glaubwürdige regulatorische Biografie an einem Geschäftsplan, dessen kommerzieller Motor aspirational wirkt. Hier verlagert sich die Prüfung auf das Unternehmen selbst — Kapitalisierungs-Realismus, die Lücke zwischen den Konzernprozessen, die der Kandidat kennt, und den Startup-Prozessen, die das Haus tatsächlich fahren wird, und die Frage, ob der zweite Geschäftsleiter unternehmerisches statt bloß zusätzliches institutionelles Gewicht beisteuert.

Der Serien-Operator aus anderer Branche oder Jurisdiktion trifft den subtilsten Test: Übertragbarkeit. Führungserfahrung ist evident; ihre Relevanz für eine deutsch-regulierte Bilanz ist die Frage. Kandidaten, die die Hausaufgaben gemacht haben — die konkreten Regelwerke, die lokale Marktstruktur, die Aufsichtskultur —, drehen Skepsis schnell. Kandidaten, die annehmen, Führung generalisiere, bitten den Aufseher faktisch, das Risiko zu tragen, auf das sie sich nicht vorbereiten wollten.

Wenn die Aufsicht zum Gespräch bittet

Kommt es im Verfahren zu einem Gespräch mit der Aufsicht, ist es weder Verhör noch Formalie, sondern ein Gespräch über Kompetenz. Rechnen Sie mit Rückfragen zum Geschäftsmodell, mit Szenariofragen — eine Liquiditätsklemme, der Ausfall eines kritischen Anbieters, eine AML-Eskalation gegen einen umsatzrelevanten Kunden —, bei denen es darauf ankommt, wie Sie denken, und mit der Frage nach den Grenzen der eigenen Kompetenz, deren ehrliche Antwort den Co-Geschäftsleiter oder die Kontrollfunktion benennt, die die Lücke deckt. Vorbereitung, die im Auswendiglernen der Antragsakte besteht, verfehlt den Punkt: Es geht darum, ob die Akte eine Person beschreibt, die tatsächlich existiert.

Nach der Lizenz: Eignung endet nie

Die Zulassung schließt die Akte nicht. Wechsel in der Geschäftsleitung lösen neue Anzeigen und Prüfungen aus; wesentliche Governance-Versäumnisse können Eignungsfragen zu Amtsinhabern neu öffnen; und laufende Weiterbildungserwartungen folgen der wachsenden Komplexität des Geschäfts. Häuser, die Geschäftsleiter-Eignung als lebendes Governance-Thema behandeln — mit Nachfolgeplänen, dokumentierter Entwicklung und ehrlichen Gremien-Evaluationen —, erleben die Prüfung nie als Ereignis, weil sie sie selbst kontinuierlich führen.

Eine Vorbereitungssequenz

  1. Die erforderliche Kompetenzmatrix vor der Rekrutierung definieren — abgeleitet aus dem Geschäftsmodell, nicht aus Vorlagen.
  2. Geschäftsleiter-Suchen sechs bis neun Monate vor Einreichung starten; der Markt für glaubwürdige DACH-Geschäftsleiter ist dünn und langsam.
  3. Offenlegungsakten früh und vollständig zusammenstellen; von Aufsehern entdeckte Überraschungen kosten mehr als von Kandidaten offengelegte Fakten.
  4. Ein mögliches Gespräch mit der Aufsicht mit dem echten Geschäftsplan proben, nicht mit Talking Points.
  5. Governance-Dokumente ausrichten — Organigramm, Geschäftsordnung, Gesellschaftervereinbarungen —, damit die Autorität dort liegt, wo die Akte es sagt.

Fazit

Fit and Proper ist die eine Lizenzanforderung mit Zinseszinseffekt: Das richtige Führungsteam beschleunigt den Antrag, überzeugt Partnerbanken, beruhigt Ankerkunden und trägt die Aufsichtsbeziehung über Jahre. Sie als Staffing-Formalie zu behandeln ist die teuerste Abkürzung im DACH-Markteintritt. Aegiron Capital Group unterstützt internationale Unternehmen beim Design von Führungs- und Governance-Strukturen für die DACH-Lizenzierung — vom Kompetenz-Mapping bis zur Governance-Dokumentation; die Rechtsberatung übernimmt die Kanzlei, die Sie beauftragen.

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Peter M. Badke

Peter M. Badke

Gründer, Aegiron Capital Group

Bankkaufmann (IHK), seit 2021 im Vertrieb und Partnergeschäft für Fintech-Anbieter im DACH-Raum. Online-Kurs „Financial Markets“ der Yale University (Coursera, mit Auszeichnung) und Zertifizierter Derivatehändler (Deutsche Börse Group).

Entwurf mit KI-Werkzeugen; redaktionell verantwortlich: Peter M. Badke.

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