Der Tokenisierung fehlte jahrelang ein Baustein: Vermögenswerte konnten auf einer Blockchain liegen, das Geld zu ihrer Bezahlung aber nicht — zumindest nicht in einer Form, der Banken und Marktinfrastrukturen vertrauten. Diese Lücke schließt sich nun aus drei Richtungen zugleich: Geschäftsbanken tokenisieren Einlagen, regulierte Emittenten bringen Euro-Stablecoins unter MiCA auf den Markt, und das Eurosystem wickelt DLT-Transaktionen inzwischen in Zentralbankgeld ab.
Für Fintechs sind das keine austauschbaren Optionen. Jede Form tokenisierten Geldes hat einen anderen Emittenten, eine andere Rechtsnatur, ein anderes Risikoprofil und einen anderen regulatorischen Rahmen — und wer die falsche für ein Produkt wählt, braucht womöglich eine Lizenz, die er nicht hat, oder einen Gegenpartner, den seine Kunden nicht akzeptieren.
Drei Formen tokenisierten Geldes
- Einlagen-Token: tokenisierte Einlagen bei Geschäftsbanken. Sie bleiben eine Forderung gegen die ausgebende Bank, liegen im bankaufsichtlichen Rahmen und können grundsätzlich wie gewöhnliche Einlagen von der Einlagensicherung erfasst sein. Ihre Schwäche ist die Zersplitterung: Ein Token der Bank A ist nicht automatisch bei Bank B nutzbar.
- E-Geld-Token (EMTs): Stablecoins, die sich auf eine einzige amtliche Währung beziehen und seit Juni 2024 unter MiCA reguliert sind. Nur Kreditinstitute und E-Geld-Institute dürfen sie ausgeben; Inhaber haben jederzeit einen Anspruch auf Rücktausch zum Nennwert, Zinsen sind verboten. Sie sind auf breite Zirkulation angelegt, auch außerhalb des Bankensystems.
- Zentralbankgeld auf DLT: Abwicklung tokenisierter Großbetragstransaktionen in Euro-Zentralbankgeld — jetzt über die Eurosystem-Infrastruktur Pontes verfügbar.
Pontes: Zentralbankgeld trifft DLT
Am 21. September 2026 hat das Eurosystem — die EZB und die nationalen Zentralbanken des Euroraums — Pontes gestartet. Die Infrastruktur verbindet DLT-Plattformen mit den TARGET-Diensten, sodass tokenisierte Großbetragstransaktionen in Zentralbankgeld abgewickelt werden können — Lieferung gegen Zahlung, ohne das risikofreie Abwicklungsmedium zu verlassen. Zum Start ging eine erste Gruppe von Marktteilnehmern und DLT-Betreibern live, weitere wollen sich in den Folgemonaten anbinden. Pontes baut auf den Abwicklungsversuchen des Eurosystems von 2024 auf und richtet sich ausdrücklich an Banken und Marktinfrastrukturen, nicht an Verbraucher.
Parallel verfolgt das Eurosystem mit Appia einen langfristigen Pfad, der bis 2028 die Blaupause für ein integriertes europäisches Ökosystem DLT-basierter Finanzdienstleistungen erarbeiten soll. Der digitale Euro für Endkunden ist ein eigenes Projekt mit eigenem Gesetzgebungsverfahren.
Tokenisierte Vermögenswerte ohne tokenisiertes Geld waren eine Demonstration. Mit Abwicklung in Zentralbankgeld werden sie zu einem Markt.
Euro-Stablecoins von Banken
Der EMT-Weg gewinnt institutionelles Gewicht. Ein Konsortium europäischer Banken hat 2025 in Amsterdam Qivalis gegründet, um unter Aufsicht der niederländischen Zentralbank einen MiCA-konformen Euro-Stablecoin auszugeben; bis 2026 wuchs es auf mehr als dreißig Mitgliedsbanken und plante den Start für die zweite Jahreshälfte. Das Motiv ist strategisch: Euro-Stablecoins regulierter europäischer Institute sind eine Antwort auf die Dominanz von Dollar-Stablecoins in den Kryptomärkten.
Die regulatorischen Fallen für Fintechs
- Zahlungsdiensteerlaubnis für EMT-Dienste: Seit März 2026 brauchen Krypto-Dienstleister, die EMTs für Kunden transferieren, in der Regel zusätzlich zur MiCA-Lizenz eine Erlaubnis für Zahlungsdienste — oder einen lizenzierten Partner.
- Einordnung: Ein Produkt „tokenisierter Euro“ kann Einlage, E-Geld, EMT oder Kryptowert sein — und jede Einordnung löst eine andere Lizenz aus.
- Travel Rule: Transfers von Kryptowerten, auch von EMTs, erfordern nach der EU-Geldtransferverordnung Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem.
- Interoperabilität: Abwicklungsmedien, die die Banken und Gegenparteien Ihrer Kunden nicht nutzen können, führen kommerziell in die Sackgasse — egal wie elegant die Technik ist.
Was das in der Praxis bedeutet
- Festlegen, auf welchem Abwicklungsmedium Ihr Produkt beruht — und wem Ihre Kunden dafür vertrauen müssen.
- Vor dem Bau die lizenzrechtlichen Folgen dieser Wahl klären: Partnerbank, E-Geld-Lizenz, MiCA-Lizenz oder Zahlungsdiensteerlaubnis.
- Bei Wertpapier-Tokenisierung: prüfen, ob an Pontes angebundene Plattformen zu Ihren Anforderungen an Lieferung gegen Zahlung passen.
- Auf Interoperabilität auslegen: Produkte, die mehrere Formen tokenisierten Geldes unterstützen, sind robuster als Wetten auf eine.
Fazit
Tokenisiertes Geld ist keine Theorie mehr: Einlagen-Token, regulierte Euro-Stablecoins und Abwicklung in Zentralbankgeld auf DLT existieren nebeneinander. Für Fintechs heißt die Aufgabe, bewusst zu wählen — das Abwicklungsmedium bestimmt Lizenzen, Partner und Marktakzeptanz. Aegiron Capital Group unterstützt Fintechs beim Markteintritt mit Tokenisierungsprodukten im DACH-Raum und steuert die Vorbereitung als Projekt: Zeitplan, Unterlagen und Abstimmung aller Beteiligten. Die rechtliche Einordnung des Produkts und die Rechtsberatung übernimmt die Kanzlei, die Sie beauftragen.
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Peter M. Badke
Gründer, Aegiron Capital Group
Bankkaufmann (IHK), seit 2021 im Vertrieb und Partnergeschäft für Fintech-Anbieter im DACH-Raum. Online-Kurs „Financial Markets“ der Yale University (Coursera, mit Auszeichnung) und Zertifizierter Derivatehändler (Deutsche Börse Group).
Entwurf mit KI-Werkzeugen; redaktionell verantwortlich: Peter M. Badke.
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