Stablecoins waren das erste regulierte Produkt unter MiCA: Die Regeln für Emittenten gelten seit Juni 2024, ein halbes Jahr vor dem Zulassungsregime für Krypto-Dienstleister. Zwei Jahre später hat sich der Markt entlang dieser Regeln sortiert — nicht konforme Token sind von regulierten EU-Plattformen verschwunden, Banken bringen Euro-Stablecoins auf den Markt, und für alle, die sie bewegen, ist eine zweite Lizenzfrage entstanden.
MiCA unterscheidet zwei Arten von Stablecoins. Vermögenswertreferenzierte Token (ARTs) beziehen sich auf einen Korb von Werten oder Vermögenswerten. E-Geld-Token (EMTs) beziehen sich auf eine einzige amtliche Währung — der Euro-Stablecoin ist ein EMT. Für die Zahlungs- und Fintech-Welt sind EMTs die maßgebliche Kategorie, und sie werden reguliert als das, was sie wirtschaftlich sind: elektronisches Geld auf einer Blockchain.
Wer ausgeben darf — und zu welchen Bedingungen
- Zulassung: Nur Kreditinstitute und E-Geld-Institute dürfen EMTs ausgeben, nachdem sie ihrer Aufsicht ein Kryptowerte-Whitepaper übermittelt haben.
- Rücktausch zum Nennwert: Inhaber haben einen Anspruch gegen den Emittenten und können jederzeit zum Nennwert zurücktauschen.
- Keine Zinsen: Weder Emittenten noch Krypto-Dienstleister dürfen auf EMTs Zinsen gewähren.
- Sicherung der Mittel: E-Geld-Institute müssen die entgegengenommenen Mittel sichern; ein wesentlicher Teil muss als Einlage bei Kreditinstituten gehalten werden — mindestens 30 Prozent, bei signifikanten EMTs mindestens 60 Prozent.
- Signifikante EMTs: Erfüllt ein Token mindestens drei der sieben Kriterien des Artikels 43 MiCA — darunter mehr als 10 Millionen Inhaber, mehr als 5 Milliarden Euro Volumen sowie mehr als 2,5 Millionen Transaktionen und 500 Millionen Euro pro Tag —, gelten strengere Anforderungen, und bei E-Geld-Instituten übernimmt die EBA Aufsichtsaufgaben.
Eine weitere Schutzvorschrift zielt auf die Währungssouveränität: Wird ein Stablecoin, der sich auf eine Währung außerhalb der EU bezieht (etwa den US-Dollar), in einem Währungsraum der Union breit als Tauschmittel genutzt, setzt MiCA Schwellen von einer Million Transaktionen und 200 Millionen Euro pro Tag, oberhalb derer der Emittent die Ausgabe einstellen muss. Das ist ein Grund, warum sich der EU-Stablecoin-Markt strukturell zu Euro-Token neigt.
Der Markt zwei Jahre später
Weil Krypto-Dienstleister nur EMTs zugelassener Emittenten anbieten dürfen, wurden mehrere große Dollar-Stablecoins ohne MiCA-Zulassung von EU-Handelsplätzen genommen. Zugleich traten regulierte Emittenten in den Markt ein: Deutsche und andere europäische E-Geld-Institute brachten Euro-Token heraus, und ein Konsortium europäischer Banken gründete in Amsterdam Qivalis, um unter niederländischer Aufsicht einen Euro-Stablecoin auszugeben. Inwieweit Stablecoins, die gemeinsam innerhalb und außerhalb der EU ausgegeben werden — sogenannte Multi-Issuance —, mit MiCA vereinbar sind, war zwischen den EU-Institutionen umstritten; Emittenten sollten die Aufsichtsposition genau verfolgen, bevor sie auf solche Strukturen setzen.
Unter MiCA ist ein Euro-Stablecoin kein Krypto-Experiment. Er ist E-Geld mit Whitepaper — und bringt alle Pflichten des E-Geldes mit.
Die zweite Lizenz: Zahlungsdienste für EMT-Transfers
Weil EMTs zugleich E-Geld sind, können Dienstleistungen rund um sie Zahlungsdienste sein. Die EBA hat im Juni 2025 in einer Stellungnahme zum Zusammenspiel von PSD2 und MiCA klargestellt, dass der Transfer von EMTs im Auftrag von Kunden — und eine Verwahrung, die solche Transfers ermöglicht — als Zahlungsdienst zu behandeln ist. Sie bat die Aufsichten, nur bis zum 1. März 2026 von einer Durchsetzung abzusehen. Seitdem brauchen Krypto-Dienstleister, die diese Dienste anbieten, in der Regel zusätzlich zur MiCA-Lizenz eine Erlaubnis für Zahlungsdienste (PSD2) — oder sie arbeiten mit einem lizenzierten Zahlungsdienstleister zusammen. Für Börsen und Wallets, die ihr Geschäft allein auf MiCA gebaut haben, ist daraus ein echtes Lizenzprojekt geworden.
Was DACH-Fintechs planen sollten
- Emittenten: E-Geld- oder Bankweg, Whitepaper, Reservemanagement und Rücktauschprozesse als ein Programm planen — einschließlich des Wegs zum „signifikanten“ Status.
- Plattformen und Wallets: prüfen, ob EMT-Dienste eine Zahlungsdiensteerlaubnis oder einen Partner erfordern, und das Zusammenspiel von MiCA und Zahlungsdiensterecht dokumentieren.
- Payment-Fintechs: EMTs als Abwicklungsoption für grenzüberschreitende oder 24/7-Anwendungsfälle bewerten — mit klarer Einordnung jedes Produktflusses.
- Treasury-Teams: vor der Annahme prüfen, welche Euro-Token interne Anforderungen an Gegenpartei und Liquidität erfüllen.
Fazit
MiCA hat Stablecoins zu einer regulierten Form von Geld gemacht — mit Emittentenlizenz, Reserveregeln und Rücktauschrecht. Für Fintechs ist die Chance real, die Lizenzarchitektur drumherum aber auch. Aegiron Capital Group unterstützt Emittenten, Plattformen und Payment-Fintechs beim Markteintritt mit Stablecoin-Angeboten im DACH-Raum und steuert die Vorbereitung als Projekt; die rechtliche Strukturierung und die Rechtsberatung übernimmt die Kanzlei, die Sie beauftragen.
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Peter M. Badke
Gründer, Aegiron Capital Group
Bankkaufmann (IHK), seit 2021 im Vertrieb und Partnergeschäft für Fintech-Anbieter im DACH-Raum. Zertifizierter Derivatehändler (Deutsche Börse Group).
Entwurf mit KI-Werkzeugen; redaktionell verantwortlich: Peter M. Badke.
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