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OPERATIONELLE RESILIENZ

SaaS an Banken verkaufen: Die DORA-Lieferantenprüfung bestehen — von der Art.-30-Klausel bis zum Exit-Plan

27. Oktober 20263 Min. Lesezeit Aegiron Capital Group

Seit Januar 2025 ist eine Bank, die Software kauft, nicht mehr nur Kundin. Nach dem Digital Operational Resilience Act ist sie ein reguliertes Unternehmen, das jeden IKT-Dienst, auf den es sich stützt, bewerten, vertraglich regeln, registrieren, überwachen und verlassen können muss. Für SaaS-Anbieter verändert das den Vertriebszyklus: Die Pflichten des Käufers werden zu Ihrem Fragebogen, zu Ihren Vertragsklauseln — und, richtig gemacht, zu Ihrem Wettbewerbsvorteil.

DORA reguliert Finanzunternehmen, nicht deren Anbieter. Die meisten SaaS-Anbieter werden nicht direkt beaufsichtigt — es sei denn, sie gehören zu den kritischen IKT-Drittdienstleistern, die die Europäischen Aufsichtsbehörden im November 2025 erstmals benannt haben. Doch DORA erreicht jeden Anbieter mittelbar, weil Finanzunternehmen IKT-Dienste nur zu Bedingungen nutzen dürfen, die ihnen die Erfüllung ihrer eigenen Pflichten ermöglichen.

Was der Kunde tun muss — und Sie deshalb fragt

  • Prüfung vor Vertragsschluss (Art. 28): Due Diligence zu Eignung, Sicherheit und Risiken des Anbieters — einschließlich der Frage, ob der Dienst eine kritische oder wichtige Funktion unterstützt.
  • Informationsregister: Jeder IKT-Vertrag wird in einem Register erfasst, das die Aufsicht einsammelt — bei kritischen Diensten einschließlich Ihrer Subunternehmer.
  • Konzentrationsrisiko (Art. 29): Der Kunde muss die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern und die Ersetzbarkeit bewerten.
  • Vertragsinhalt (Art. 30): Pflichtklauseln für alle IKT-Dienste und erweiterte für Dienste, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen.
  • Exit-Strategie: dokumentierte, getestete Pläne, den Anbieter zu verlassen, ohne den Betrieb zu stören.

Die Art.-30-Klauseln, die Anbieter akzeptieren müssen

Für alle IKT-Dienste müssen Verträge unter anderem eine klare Leistungsbeschreibung, die Orte der Datenverarbeitung, Datenschutz und Sicherheit, Zugang zu und Rückgabe von Daten bei Beendigung oder Insolvenz, Service-Level, Unterstützung bei IKT-Vorfällen, die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und Kündigungsrechte regeln. Für Dienste, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, ergänzt DORA quantitative Leistungsziele, Mitteilungs- und Berichtspflichten, Notfallpläne, die Teilnahme an bedrohungsorientierten Penetrationstests des Kunden, uneingeschränkte Zugangs-, Inspektions- und Prüfungsrechte — auch für die Aufsicht — sowie Exit-Strategien mit angemessener Übergangsfrist. Technische Regulierungsstandards konkretisieren die Vertragsrichtlinie und die Bedingungen für die Unterauslagerung kritischer Funktionen.

Unter DORA ist der Anbietervertrag Teil der Aufsichtsakte der Bank. Klauseln, die wie verhandelbare Wünsche aussehen, sind oft regulatorische Pflichten.

Wie die Prüfung in der Praxis aussieht

  • Sicherheitsnachweise: ISO 27001, BSI C5 oder SOC-2-Berichte, Zusammenfassungen von Penetrationstests und Schwachstellenmanagement.
  • Vorfallsmeldung: feste Stundenfristen für die Information des Kunden — Banken haben für schwerwiegende IKT-Vorfälle eigene enge Fristen.
  • Subunternehmerkette: eine vollständige Liste der Subunternehmer, die den Dienst unterstützen, einschließlich Hosting, mit Änderungsmitteilung und Widerspruchsrecht.
  • Geschäftsfortführung: getestete Wiederherstellungsziele und Nachweise von Failover- und Backup-Tests.
  • Exit-Unterstützung: Exportformate, Übergangsunterstützung und ein Kostenmodell — seit 2025 verstärkt durch die Cloud-Wechselrechte des EU Data Act.
  • Finanzielle Stabilität: Der Kunde muss einschätzen, ob es Sie in drei Jahren noch gibt.

Wie SaaS-Anbieter vorbereiten

  1. Einen DORA-Zusatz erstellen, der die Art.-30-Klauseln bereits enthält — Kunden akzeptieren eine konforme Vorlage des Anbieters schneller, als sie eine eigene entwerfen.
  2. Registerfähige Informationen vorbereiten: Rechtsträgerkennungen, Leistungsbeschreibungen, Datenstandorte und Subunternehmer in dem Format, das Banken für ihr Register brauchen.
  3. Prüfungsoptionen anbieten, die skalieren: Sammelprüfungen, Zertifizierungen und einen definierten Prozess für Vor-Ort-Prüfungen, auch durch die Aufsicht.
  4. Je Produkt einen Exit-Plan dokumentieren: Datenexport, Übergangsfrist, Unterstützung und Kosten.
  5. Die Vorfallsmeldung mit dem Security-Betrieb verzahnen — ein Versprechen von vier Stunden ist ohne Rufbereitschaft dahinter wertlos.
  6. Eine Selbstbewertung nutzen — etwa den DORA-Vendor-Check auf dieser Website —, um Lücken zu erkennen, bevor der erste Bankfragebogen eintrifft.

Fazit

Die DORA-Lieferantenprüfung belohnt Vorbereitung. SaaS-Anbieter, die mit konformem Vertragszusatz, registerfähigen Daten, Prüfungsoptionen und dokumentiertem Exit-Plan kommen, können den Bankeinkauf spürbar verkürzen — und heben sich von Wettbewerbern ab, die jede Klausel neu verhandeln. Aegiron Capital Group unterstützt Technologieanbieter bei der Vorbereitung auf DORA-getriebene Einkäufe im DACH-Raum; die Rechtsberatung übernimmt die Kanzlei, die Sie beauftragen.

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Peter M. Badke

Peter M. Badke

Gründer, Aegiron Capital Group

Bankkaufmann (IHK), seit 2021 im Vertrieb und Partnergeschäft für Fintech-Anbieter im DACH-Raum. Zertifizierter Derivatehändler (Deutsche Börse Group).

Entwurf mit KI-Werkzeugen; redaktionell verantwortlich: Peter M. Badke.

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