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GELDWÄSCHE & FINANZKRIMINALITÄT

AMLR 2027: Was das einheitliche EU-Geldwäsche-Regelwerk für Verpflichtete ändert

13. Oktober 20263 Min. Lesezeit Aegiron Capital Group

Drei Jahrzehnte lang kam das EU-Geldwäscherecht als Richtlinie — als Mindeststandard, den jeder Mitgliedstaat in eigenen Worten umsetzte. Deutschland hatte sein Geldwäschegesetz, Österreich sein Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, und grenzüberschreitend tätige Unternehmen pflegten mehrere Regelwerke. Am 10. Juli 2027 endet dieses Modell in seinem Kern: Die Geldwäscheverordnung (AMLR) gilt unmittelbar und einheitlich in allen Mitgliedstaaten.

Die AMLR — Verordnung (EU) 2024/1624 — ist eine Säule des EU-Geldwäschepakets, neben der neuen Geldwäschebehörde AMLA in Frankfurt und der sechsten Geldwäscherichtlinie, die nationale Aufsicht, Register und die Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen regelt. Für Verpflichtete ist die AMLR der Teil, der den Alltag verändert: Sie regelt Kundensorgfaltspflichten, wirtschaftlich Berechtigte, Meldungen und interne Sicherungsmaßnahmen.

Die zentralen Änderungen

  • Harmonisierte Sorgfaltspflichten: einheitliche Identifizierungsdaten, Prüfstandards und laufende Überwachungspflichten — die Details füllen technische Standards aus.
  • Wirtschaftlich Berechtigte: Beteiligung von 25 Prozent oder mehr — direkt oder indirekt — oder Kontrolle auf andere Weise; mehrstufige Strukturen sind einheitlich nachzuverfolgen, und die Kommission kann die Schwelle für risikoreichere Kategorien senken.
  • Bargeldobergrenze: eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen an Händler für Waren und Dienstleistungen; Mitgliedstaaten dürfen niedrigere Grenzen festlegen.
  • Gelegentliche Transaktionen: Sorgfaltspflichten grundsätzlich ab 10.000 Euro; bei Geldtransfers durch Kredit- und Finanzinstitute und bei Krypto-Dienstleistern bereits ab 1.000 Euro.
  • Anonymität: Anonyme Konten sind verboten — ausdrücklich auch Kryptokonten, die eine Anonymisierung ermöglichen.
  • Governance: ein Compliance-Manager im Leitungsorgan und ein Geldwäschebeauftragter, gruppenweite Richtlinien und eine dokumentierte unternehmensweite Risikoanalyse.

Ein größerer Kreis von Verpflichteten

Die AMLR erweitert den Anwendungsbereich. Neben den Krypto-Dienstleistern, die schon seit Ende 2024 Verpflichtete sind, erfasst sie Schwarmfinanzierungsdienstleister und Händler bestimmter hochwertiger Güter; Profifußballvereine und Spielervermittler folgen ab 2029. Für Fintechs heißt das praktisch: Mehr ihrer Partner und Gegenparteien fallen unter dieselben Regeln — und erwarten kompatible Daten und Prozesse.

Was aus dem nationalen Recht wird

In den Bereichen, die die AMLR regelt, verlieren nationale Vorschriften wie das deutsche Geldwäschegesetz ihre Rolle; national bleiben im Wesentlichen Aufsicht, Sanktionen, Register und die Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen ist das eine gute Nachricht: ein Regelwerk statt mehrerer. Es bedeutet aber auch, dass über Jahre gewachsene nationale Verwaltungspraxis — Auslegungshinweise, Aufsichtserwartungen — gegen die Verordnung neu gelesen werden muss.

Die AMLR erfindet die Geldwäscheprävention nicht neu. Sie beseitigt die nationalen Dialekte — und damit die Ausrede, ein Prozess passe in das eine Land, aber nicht in das andere.

Die AMLA und die technischen Standards

Viele operative Details stehen in technischen Standards, die die EBA begonnen hat und die AMLA fortführt — zu Identifizierungsdaten, zur risikobasierten Abstufung der Sorgfaltspflichten und zu Geschäftsbeziehungen. Die AMLA bereitet zudem die direkte Aufsicht vor: Ab 2028 beaufsichtigt sie eine erste Gruppe risikoreicher, grenzüberschreitend tätiger Finanzinstitute selbst, während die nationalen Aufsichten für alle anderen zuständig bleiben — nach gemeinsamen Methoden.

Ein Vorbereitungsplan bis Juli 2027

  1. Eine Gap-Analyse der Sorgfaltsprozesse gegen die AMLR und die Entwürfe der technischen Standards durchführen — nicht gegen das nationale Recht.
  2. Das Kundendatenmodell auf die harmonisierten Identifizierungsdaten umstellen; eine Änderung nach Juli 2027 ist teurer als davor.
  3. Die Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter für mehrstufige Strukturen überprüfen, einschließlich der Dokumentation von Kontrolle auf andere Weise.
  4. Die unternehmensweite Risikoanalyse und die Gruppenrichtlinien aktualisieren und die Rolle des Compliance-Managers im Leitungsorgan besetzen.
  5. Für Krypto-Dienstleister: die 1.000-Euro-Schwelle, Anonymitätsverbote und Travel-Rule-Daten in einem Prozess zusammenführen.
  6. Schulungen und Systemänderungen früh planen — die Verordnung gilt ohne Umsetzungsverzug zu einem festen Datum.

Fazit

Die AMLR ist die bedeutendste Änderung des EU-Geldwäscherechts seit einer Generation — und das Datum steht fest. Fintechs, die die verbleibenden Monate nutzen, um einen einheitlichen Rahmen zu bauen, reduzieren Komplexität, statt sie zu vergrößern. Aegiron Capital Group unterstützt Verpflichtete bei der Bestandsaufnahme und der Vorbereitung auf die AMLR; die Rechtsberatung übernimmt die Kanzlei, die Sie beauftragen.

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Peter M. Badke

Peter M. Badke

Gründer, Aegiron Capital Group

Bankkaufmann (IHK), seit 2021 im Vertrieb und Partnergeschäft für Fintech-Anbieter im DACH-Raum. Online-Kurs „Financial Markets“ der Yale University (Coursera, mit Auszeichnung) und Zertifizierter Derivatehändler (Deutsche Börse Group).

Entwurf mit KI-Werkzeugen; redaktionell verantwortlich: Peter M. Badke.

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